Aus „Spendern“ werden Förderer
Aus steuerrechtlichen Gründen müssen wir die „Spender“ beim BSW seit 01.01.2009 (neue VerfBSW) in Förderer umbenennen.
Nutzungshinweise
1. Stiftung Bahn-Sozialwerk P L U S
Das Angebot „Stiftung Bahn-Sozialwerk P L U S“ ist eine Plattform der Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW), Münchener Straße 49, 60329 Frankfurt am Main, welche sich auf exklusive Sonderkonditionen für ihre „Förderer" ausgerichtet hat.
2. BSW vermittelt
Das BSW vermittelt seinen „Förderern“ Vorteile bei Geschäfts- und Kooperationspartnern, ist an den daraus resultierenden Geschäftsvorgängen jedoch nicht beteiligt und haftet nicht für Bestellungen und Aktivitäten einzelner „Förderer“. Bei Bestellungen kommt das Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Unternehmen und dem bestellenden „Förderer“ zustande.
3. Zugang zu den exklusiven Sonderkonditionen
Als Zugangsdetails wird ein Benutzername sowie ein Kennwort benötigt. Diese leiten sich her aus:
Benutzername: Förderernummer
Kennwort: bsw
4. Wer kann die exklusiven Sonderkonditionen nutzen?
4.1 Die Angebote auf dieser Internetseite sind ausschließlich für „Förderer“ der Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) bestimmt. Das sind Personen aus dem Kreis der potenziellen Nutzer der regulären Leistungen und Angebote des BSW, welche gegenüber der Stiftung eine schriftliche Erklärung über Ihre regelmäßige Zuwendungen in Höhe von mindestens 2,50 € monatlich (Mitarbeiter sowie ehemalige Beschäftigte), 2,00 € (Hinterbliebene), 1,50 € (Auszubildende) oder 2,50 € (wirtschaftlich selbstständige *) Kinder/Enkelkinder), wenn vorgenannte Auszubildende sind dann 1,50 €, abgegeben haben. Die Förderbeiträge können wegen der fehlenden Steuerbegünstigung des BSW nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die Nutzungsberechtigung setzt die Zugehörigkeit (Förderung) zur Stiftung Bahn-Sozialwerk voraus.
*) Wirtschaftlich selbständige Kinder und Enkelkinder von Förderern können seit dem 01.01.2009 auch BSW-Förderer werden. Damit können sie die Leistungen in Anspruch nehmen, auch wenn sie nicht mehr als (kindergeldberechtigte) Familienangehörige mit betreut werden.
4.2 Das BSW ist seinem Zweck nach eine Betriebliche Sozialeinrichtung und daher nicht für jedermann offen. Zum Kreis der potenziellen Nutzer, zählen:
a) Beschäftigte, ehemalig Beschäftigte, Familienangehörige (= Kinder und Enkelkinder, sofernsie wirtschaftlich selbstständig sind und die Eltern bzw. Großeltern ebenfalls Förderer sind bzw. waren) und Hinterbliebene von Beschäftigten
- des gesamten DB-Konzerns und der Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb der DB
- der betrieblichen Sozialeinrichtungen der DB (z.B. 4Stars)
- der Bahnversicherungsträger
- das Eisenbahnbundesamt (EBA)
- des Bundeseisenbahnvermögens (BEV)
- der Bundespolizei
- ausgewählter Verkehrsverbünde
b) Dies gilt ebenso für Unternehmen, an denen die Vorgenannten Geschäftsanteile halten, oder mit denen Eisenbahner- oder Verkehrsgewerkschaften Tarifverträge abgeschlossen haben.
Melden Sie sich hier mit Ihrer Förderernummer (ehemalige: Spendernummer) und Passwort an.
4.4 Zu den „Mitarbeitern“ im Sinne von Tz. 4.1 gehören alle bei den Fördereinrichtungen haupt-, neben- oder ehrenamtlich Tätigen, einschließlich derer, die sich in einem Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis befinden.
„Ehemalige Mitarbeiter“ oder deren „Hinterbliebenen“ sind alle Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt den Status des Mitarbeiters innegehabt haben.
Familienangehörige (Lebenspartner, Lebensgefährten sowie Kinder, Enkelkinder und Dritte)
Vertragspartei (Besteller) kann ausschließlich der „Förderer" sein (siehe auch oben Tz. 4.1). Dieser kann in seine Bestellung jedoch zugleich den Bedarf weiterer Personen einbeziehen.
Angebotsnutzung
Alle (exklusiven) Sonderkonditionen finden Sie in den Bereichen „Einkaufsvorteile & Rabatte“, „Freizeit & Sport“ und „Reise und Urlaub“.
Angebotsseiten
Die Angebotsdetails wie beispielsweise Angebotszeitraum, Angebotsvorteil, Bestellvorgang und Kontaktdaten sowie die Form der Legitimation und der Berechtigtenkreis finden Sie am Ende jedes Angebots.
Gibt es Fragen zu den Angeboten? Dann wenden Sie sich bitte an die auf der Angebotsseite genannten Ansprechpartner.
Legitimation
Wenn Sie eines der Angebote nutzen möchten, ist eine Legitimation erforderlich. In der Regel erfolgt diese über die Vorlage eines "Fördererausweises" und/oder Nennung einer BSW-Kundennummer
Für alle Nutzer ohne "Fördererausweis" gilt:
Werden Angebote direkt beim Anbieter bestellt, ist eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0800/265 – 1367* (Zentrale Service&Betreuung - ZSB -, * kostenfrei aus dem Festnetz der dt. Telekom) erforderlich.
Werden Angebote über das Internet bestellt, erfolgt die Vergabe einer vorläufigen „Förderernummer" mit dazugehörigem Passwort - die Fördernummer ist 14 Tage gültig.
Anschließend sendet die ZSB dem Anmeldenden eine Erklärung über die regelmäßige Förderung des BSW zu. Sobald der erste Förderbeitrag eingegangen ist und Sie als „Förderer“ registriert sind, erhalten Sie Ihren „Fördererausweis“.