Noch kein Förderer? Beantragen Sie hier Ihre vorläufige Förderernummer
Ihre vorläufige Förderernummer ist 14 Tage gültig und wird Ihnen per E-Mail zugeschickt. Innerhalb dieser 14 Tage erhalten Sie eine Beitrittserklärung und im Anschluss Ihre persönliche Förderernummer.
Der monatliche Regelföderbetrag der Stiftung Bahn-Sozialwerk:
| Aktive |
2,50 € |
| Ehemalige |
2,50 € |
| Hinterbliebene |
2,00 € |
| Auszubildende |
1,50 € |
| wirtschaftliche selbständige *) Kinder/Enkelkinder: |
2,50 € |
| wenn Vorgenannte Auszubildende sind |
1,50 € |
*) Was bedeutet „wirtschaftlich selbstständig“?
Wirtschaftlich selbständige Kinder und Enkelkinder von Förderern können seit dem 01.01.2009 auch BSW-Förderer werden. Damit können sie die Leistungen in Anspruch nehmen, auch wenn sie nicht mehr als (kindergeldberechtigte) Familienangehörige mit betreut werden.